CE-Kennzeichnung
Europäisches Konformitätszeichen für Produkte, die unter EU-Harmonisierungsrecht fallen. Es erklärt die Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien und Verordnungen und ist kein Gütesiegel.
Die CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne) ist vorgeschrieben, wenn ein Produkt unter EU-Harmonisierungsrecht fällt und im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wird. Bei Baggeranbaugeräten geht es vor allem um die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Anforderungen, wo die Richtlinie gilt:
- dokumentierte Risikobeurteilung
- technische Unterlagen
- ausgestellte EG-Konformitätserklärung
- CE-Zeichen am Produkt
- beigelegte Betriebs- und Wartungsanleitung
Wenn ein Anbaugerät unter die Maschinenrichtlinie fällt:
- Es muss die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen.
- Es braucht Hinweise für den sicheren Einsatz an der Trägermaschine.
- Gewicht, Modell und Hersteller müssen klar gekennzeichnet sein.
Die Konformitätserklärung enthält:
- Angaben zum Hersteller
- Produktbeschreibung und Seriennummern
- angewandte Normen (z. B. EN 474, ISO 13031)
- Unterschrift des Bevollmächtigten
- Datum der Erklärung
Sieruta liefert zu jedem Schnellwechsler und jedem hydraulischen Anbaugerät eine EG-Konformitätserklärung und eine Betriebs- und Wartungsanleitung.